Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von ABS Profi
 
Allgemeines   
 
Alle Lieferungen erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

 
 Eigentumsvorbehalt   
 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschliesslich aller Nebenforderungen unser Eigentum.

 
 Preise / Zahlungsbedingungen   
 
Alle Preise sind Bruttopreise.
Der Versand erfolgt per Vorauskasse.

 
Ablauf und wichtige Hinweise   
 
1. Der Käufer muss sich über den Artikel informieren, alle vorhandenen Fragen vor dem Bieten stellen.

2. Der Käufer macht sich mit unseren AGB und widerrufsbelehrung vertraut.

3. Der Käufer kauft den Artikel. Der Ablauf wird durch diese AGB geregelt.

4. Der Käufer bezahlt per Überweisung und oder vereinbart einen Abholtermin und bezahlt die Ware bar bei Abholung.

5. Der Käufer bekommt ausser Quittung noch einen Zettel, der im Einbaubetrieb (Meisterwerkstatt) ausgefüllt und mit Unterschrift und Stempel bestätigt werden muss. Ein Defekt muss von einer qualifizierten Einbauwerkstatt schriftlich bescheinigt werden.

6. Wir erwarten, dass der Käufer uns als erster bewertet, denn erst muss alles geklärt werden. Wir sind zufrieden, wenn der Käufer bezahlt, die Ware bekommt und zufrieden ist.
 

Gewährleistung   
 
Die Gewährleistung bezieht sich auf die im Kaufvertrag/Rechnung genannten Ersatzteile.

In unserem Angebot finden Sie Waren deren Zustand mit folgenden Begriffen definiert wird:

1. "neu", das sind meistens Waren die entweder wegen einer falschen Diagnose erworben wurden oder aus einer Lagerauflösung stammen. Bei diesen Artikeln hat der Käufer einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch. Bei elektronischen Teilen die als "NEU" gekauft und der  Sicherheitsaufkleber entfernt wurden entfällt das Rückgaberecht.

2. "gebraucht", das sind Waren deren Funktion entweder überprüft wurde oder von einem Dritten zugesichert wurde. Bei diesen Artikeln hat der Käufer einen einjährigen Gewährleistungsanspruch.

3. "ungetestet", das sind Waren deren Funktion nicht zugesichert werden kann, die sind nicht zwangsläufig defekt. Bei diesen Artikeln ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

4. "defekt", diese Waren werden ohne Gewährleistung, als Bastlerobjekte angeboten.

Die Gewährleistung umfasst die Reparatur verkaufter Teile nach Wahl des Gewährleistungsgebers durch Ersatz (kostenlose Lieferung eines gleichwertigen Teils) oder Instandsetzung nach den technischen Erfordernissen. Sollte eine Lieferung eines gleichwertigen Teils durch den Verkäufer nicht möglich sein, und eine Zustimmung für einen freien Teilekauf bzw. für eine Instandsetzung erteilt worden sein, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch nur nach erfolgter Reparaturmassnahme und nach Vorlage der Reparaturrechnung beim Verkäufer für das Material insgesamt auf den Kaufpreis des verkauften Ersatzteils. Überschreiten nach Durchführung einer Instandsetzung die Materialkosten den Kaufpreis des verkauften Ersatzteils, so beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch für das Material maximal auf den Kaufpreis des verkauften Ersatzteils. Unter die Gewährleistung fallen nicht:

1. Kosten für Test-, Mess- und Einstellungsarbeiten, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem gewährleistungspflichtigen Schaden anfallen

2. der Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden

3. Die Gewährleistung beschränkt sich nur auf die von uns verkaufte Ware.


Da wir kein Reparaturbetrieb sind, wird im Gewährleistungsfall nach Möglichkeit ein gleiches Artikel besorgt, oder die Ware zurückgenommen und maximal 100 % des Kaufpreises erstattet. DER GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH KANN NICHT HÖHER AUSFALLEN ALS DER VERKAUFSPREIS DER WARE,DAS HEISST ES WERDEN KEINE WEITEREN KOSTEN WIE ZB: EINBAUKOSTEN / REPERATURKOSTEN / WERKSTATTKOSTEN / NUTZUNGSAUSFALL ODER ÄHNLICHES. ERSTATTET, SONDERN NUR DER REINE VERKAUFSPREIS. MIT DIESER REGELUNG GIBT SICH DER KÄUFER HIERMT EINVERSTANDEN.

4.Bei generalüberholten Turboladern ist die Gewährleistung nur dann gültig, wenn Sie den Turbolader in einer Fachwerkstatt  einbauen lassen (Vorlage der Rechnung im Gewährleistungsfall notwendig).
Im Falle eines  Defekts schicken Sie uns den Lader bitte zur Begutachtung zurück.
Von der  Gewährleistung ausgeschlossen sind mechanische Defekte,Wellenbrüche und Folgeschäden,  die durch falschen Einbau, verstopfte Ölleitungen oder durch Überreste des alten  Laders in den Schläuchen verursacht worden sind.
Die Kosten für den Ein- und Ausbau, sowie eventuelle Prüfkosten am Motor sind  vom Käufer zu tragen.
Der Käufer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die Weisungen des Verkäufers zu befolgen.
 


Kennzeichnung der Ware   
 
Die Teile sind markiert und /oder versiegelt.

Bei Entfernung bzw. Beschädigung der Farbmarkierung erlischt das Widerrufsrecht und der Gewährleistungsanspruch.

Beim Entfernen bzw. Einreissen der Versiegelung erlischt das Widerrufsrecht.

Ein Defekt muss von einer qualifizierten Einbauwerkstatt schriftlich bescheinigt werden.

Transportschäden   
 
Der Käufer ist verpflichtet einen festgestellten Transportschaden sofort beim Transportunternehmen zu reklammieren und diesen protokollieren zu lassen.
Gerichtsstand: 59065 Hamm/Westfalen (Deutschland)